Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl von Aufrufen und Ausschreibungen in den Bereichen Arbeitsmarktintegration, Diversity, Weiterbildung, Mobilität und Fachkräfte zusammen.

Für weitere Aufrufe und Ausschreibungen auf EU-, Bundes- und Landesebene siehe Veröffentlichungshinweise rechts.


Der Eu­ro­päi­sche So­zi­al­fonds (ESF) ist das wich­tigs­te In­stru­ment der Eu­ro­päi­schen Uni­on zur För­de­rung der Be­schäf­ti­gung in Eu­ro­pa. Er ver­bes­sert den Zu­gang zu bes­se­ren Ar­beitsplät­zen, bie­tet Qua­li­fi­zie­rung und un­ter­stützt die berufliche und so­zia­le In­te­gra­ti­on.

Über interessante Projekte der Förderperiode 2014-2020, wie z.B. aus den "Zukunftszentren" oder aus dem Programm "JOBSTARTER plus" haben wir in Berlin Transfer berichtet. Das ESF-Bundesprogramm für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) wurde am 5.5.2022 genehmigt. In den letzten Monaten sind Förderaufrufe veröffentlicht worden, mit der Aufforderung an potenzielle Projektträger, Anträge einzureichen.

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Mit dem Programm unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft.

Es geht um die Bewältigung drängender Herausforderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über den Aufbau neuer Kooperationen und Angebote hin zum Ausbau zukunftsträchtiger Bildungsthemen. Ein Schwerpunkt ist die Etablierung digital-analog vernetzter Bildungslandschaften für das lebensbegleitende Lernen. Bildungskommunen wählen darüber hinaus spezifische thematische Schwerpunkte, zum Beispiel im Bereich der kulturellen Bildung, der Demokratiebildung/ politische Bildung, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, der Fachkräftesicherung/ Bildung im Strukturwandel, der Integration durch Bildung oder der Inklusion. Ziele des Programms sind die Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle, unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, die Vorbereitung auf Veränderungen und neue Kompetenzanforderungen auf dem Arbeitsmarkt, die Erleichterung beruflicher Übergänge und die Förderung der beruflichen Mobilität.

Antragsberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte, unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung durch Programme der "Transferinitiative" erfolgt ist. Ab sofort können sie ihr Interesse an einer Förderung bekunden.

Mit der zweiten Änderung der Förderrichtlinie sind zwei weitere Antragsrunden vorgesehen. Nächste Vorlagetermine sind der 30. September 2023 und der 31. Dezember 2023. Am 19. September und am 10. Oktober finden offene Sprechstunden statt.

Weitere Informationen zum Programm und zur Förderrichtlinie hier: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/bildung-in-regionen/bildungskommunen/bildungskommunen_node.html

Demografischer, digitaler und ökologischer Wandel stellen die Arbeitswelt vor großen Herausforderungen, mit Veränderungen, die sich auf nahezu alle Branchen auswirken. Ob Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Teilhabe aller: in allen Themen gibt es starke Handlungsbedarfe. Hier setzt die Richtlinie "Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern" an. Ziele der Richtilinie sind die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in Unternehmen und die Stärkung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen. 

Sozial- und Betriebspartner sollen im Hinblick auf folgende Ziele unterstützt werden:

  • Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
  • Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote.
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt

Gewährt werden Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit nachweislich sozialpartnerschaftlichem Ansatz zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen in folgenden vier Handlungsfeldern:

  1. Weiterbildung im Wandel fördern
  2. Gleichstellung gestalten
  3. Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
  4. Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung.

 

Der voraussichtliche Einreichungszeitraum für den 3. Förderaufruf ist vom 14.08. bis 13.10.2023.

Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes und wird in enger Abstimmung mit den Partnern entwickelt und umgesetzt. Sie ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms "Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern" aus der ESF-Förderperiode 2014-2020.

Quelle und Infos: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/wandel_der_Arbeit.html, https://www.f-bb.de/unsere-arbeit/projekte/regiestelle-wandel-der-arbeit-sozialpartnerschaftlich-gestalten-weiter-bilden-und-gleichstellung-f/

 

 

Die Europäische Kommission fördert mit dem Programm  "National Competence Centres for Social Innovation". Mit einem Budget von ca. 8 Mio. EUR werden 6-8 transnationale Projekte zum gegenseitigen Lernen finanziert, die sich auf folgende Bereiche konzentrieren: Professionalisierung und Weiterentwicklung der NCCs, Einrichtung von NCCs in den Mitgliedstaaten, in denen sie noch nicht eingerichtet sind. Es wird erwartet, dass die NCCs nachhaltigere Strukturen und Beziehungen entwickeln und sich in systematischer Zusammenarbeit, Kapazitätsaufbau und gegenseitigem Lernen engagieren.

Der Förderaufruf läuft bis zum 30. November 2023.

Quelle und Infos: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_08_21_call_centres.html

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 18. April 2023 neu aufgelegte und inhaltlich angepasste Förderrichtlinien für die Programme "EXIST-Gründungsstipendium" und "EXIST-Forschungstransfer" veröffentlicht. Diese ersetzen die bisher gültigen Förderrichtlinien der ESF-Förderperiode 2014-2020. Ziel sind die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie die Anpassung an den Wandel. Die Neugestaltung und inhaltlichen Anpassungen der beiden Programmrichtlinien sind das Ergebnis der Start-up-Strategie, die von der Bundesregierung am 27. Juli 2022 beschlossen wurde. Die Überarbeitung der Richtlinien hat mehrere Ziele, darunter die Erhöhung des Frauenanteils und der Diversität in den Gründungsteams, die Ausrichtung der Gründungsvorhaben auf die deutschen Nachhaltigkeitsziele sowie letztendlich die Steigerung von Qualität und Quantität der Start-ups aus dem Bereich der Wissenschaft.

Förderanträge können jederzeit bis zum 31.12.2027 eingereicht werden.

Quelle und Infos: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_04_18_aufruf_bmwk_exist.html; https://www.exist.de/EXIST/Redaktion/DE/Aktuelles/Nachrichten/foerderrichtlinien-exist-neu.html

 

rückenwind3 ist das Nachfolgeprogramm des ESF-Programms rückenwind+ der ESF-Förderperiode 2014-2020 . Das Programm fördert in der Laufzeit 22.06.2022 - 31.12.2027 bundesweit Projekte zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern. Gefördert werden Vorhaben, die Personalentwicklung zur Verbesserung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit und Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografie-Festigkeit der Einrichtungen und Verbände integrieren.

Gefördert werden Projekte in diesen Handlungsfeldern:

  • A. Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern
  • B. Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung sowie Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung
  • C. Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien
  • D. Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalbindung, u.a. mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate
  • E. Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur

Abgabefrist war der 08.09.2023.

Das Programm rückenwind3 wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) entwickelt. Es wird in enger Partnerschaft der beiden Programmpartner umgesetzt und begleitet. Eine externe Regiestelle in der BAGFW koordiniert die Programmumsetzung.

Quelle und weitere Infos: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/rueckenwind_3.html

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung" im Rahmen des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit"  am 26.07.2023 veröffentlicht. Mit dieser Fördermaßnahme soll das Innovations- und Wettbewerbspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, zum Beispiel durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen gestärkt werden. Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen. Diese Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich dem Programm "Zukunft der Wertschöpfung" zuordnen lassen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung sein. Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen.

Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Der Oktoberstichtag (15. Oktober) dieser Fördermaßnahme ist zusätzlich Bestandteil des ESF Plus-Programms "Zukunft der Arbeit" als Teil des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit". Er ist daher Skizzen vorbehalten, deren inhaltlicher Schwerpunkt überwiegend auf nicht-technischen Innovationen fokussiert. Zu diesem Stichtag eingereichte Skizzen müssen überwiegend Beiträge zu folgenden Fragestellungen liefern:

  • systemische und strukturelle Ansätze zur Entwicklung neuer Instrumente der Arbeitsorganisation oder -gestaltung
  • Auswirkungen auf die Organisationen, Beschäftigten und Wertschöpfung im Umfeld der Einführung neuer Technologien
  • neue Konzepte und Modelle einer lernförderlichen Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation
  • Unterstützung der Vermittlung erforderlicher Kompetenzen

Projektskizzen für "Zukunft der Arbeit" können bis spätestens zum 15. Oktober 2023 eingereicht werden.

Quelle und Informationen: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_07_26_aufruf_bmbf_zukunft_der_arbeit.html

Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung die Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstocker*innen und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen.

Ziel ist die finanzielle Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin und die Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Unternehmen können bei unbefristeten Arbeitsverträgen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 15.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.

Menschen mit Wohnsitz in Berlin werden gefördert, sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt wird. Zielgruppe sind:

  • Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
  • Arbeitnehmer/innen aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus anderen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
  • Teilnehmer/innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahmen
  • Förderung auch von Angestellten, "Minijobbern" und Selbstständigen, wenn sie ergänzendes ALG II beziehen.

Quelle und Info: https://www.zgs-consult.de/arbeit/landeszuschuss-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen/

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa" am 17. Oktober 2022 veröffentlicht. Das Programm fördert die Umsetzung von Auslandsaufenthalten mit betrieblichem Training für Benachteiligte junge Menschen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

2. Aufruf: Bewerbungsfrist 15.8.2023

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Civic Innovation Platform (CIP) ist ein Projekt der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Ziel der Plattform ist, dass sich immer mehr Menschen mit Künstlicher Intelligenz (KI) befassen, sie gestalten und zum Nutzen des Allgemeinwohls einsetzen. Gefördert wird eine soziale, inklusive und partizipative Entwicklung und Nutzung von KI-Technologie aus der Mitte der Gesellschaft zum Wohle möglichst vieler. Im Rahmen des Projektes werden KI-Ideen und -Anwendungen, die dem gesellschaftlichen und sozialen Fortschritt dienen, von der Idee bis zur Umsetzung unterstützt.

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Förder-News der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

#ESF-Programme Lokales Soziales Kapital (LSK) und Partnerschaft - Entwicklung- Beschäftigung (PEB)

EFRE-Programm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WDM)

Ab 2023 Förderinstrument Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation - Lokal-Sozial-Innovativ (LSI)

Ausschreibungen Quartiersmanagement

Aufrufe der GD Beschäftigung

#EaSI/Progress/EURES

 

Informationen für Projektträger des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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