Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl von Aufrufen und Ausschreibungen in den Bereichen Arbeitsmarktintegration, Diversity, Weiterbildung, Mobilität und Fachkräfte zusammen.

Für weitere Aufrufe und Ausschreibungen auf EU-, Bundes- und Landesebene siehe Veröffentlichungshinweise rechts.


Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020). Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Die Europäische Kommission hat am 23.11.2022 den Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Mit einem Jahresbudget von 4,2 Mrd. Euro unterstützt Erasmus+ Inklusion, aktive Bürgerschaft und demokratische Teilhabe sowie ökologischen und digitalen Wandel in der Europäischen Union und auf internationaler Ebene weiter. Das Programm fördert auch im kommenden Jahr die Mobilität von Lernenden und Lehrenden über Grenzen hinweg und im Sinne einer europäischen Bildungs- und Ausbildungserfahrung.

Quelle, Antragsfristen im 2023 und weitere Informationen zum Aufruf: NA beim BIBB - https://www.na-bibb.de/presse/aktuelles/aufruf-zum-programm-erasmus-fuer-2023

'Frauen mit Migrationserfahrung sind am Arbeitsmarkt sowie in Qualifizierungsmaßnahmen deutlich unterrepräsentiert. Das ESF Plus- Förderprogramm "MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch" (MY TURN) soll dazu beitragen, dass formal geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben, in einem stärkeren Umfang als bisher an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und in der Folge nachhaltige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeit aufnehmen oder eine Berufsausbildung beginnen.'

Förderfähig sind Vorhaben, die unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Frauen mit Migrationserfahrung abzielen.

Quelle und weitere Informationen: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/my_turn.html


Antragsfrist war der 28. Juni 2022

Deutschlandweit werden über 140 Träger in fast 70 Einzel- oder Verbundprojekten durch MY TURN gefördert.

Zum Start des ESF Plus-Bundesprogramms MY TURN s. die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12.12.2022

 

 Die Antragsfrist endet am 4. Oktober um 12 Uhr.

Kurzzeitprojekte ermöglichen es Erasmus+ kennenzulernen und Projektideen umzusetzen mit dem Ziel Personal oder Lernenden Auslandsaufenthalte in Europa zu ermöglichen. Der Zugang ist vereinfacht und gerade für unerfahrene Einrichtungen konzipiert. In einem Kurzzeitprojekt können maximal 30 Aktivitäten durchgeführt werden, zudem ist die Laufzeit auf maximal 18 Monate begrenzt. (Akkreditierte Einrichtungen sind von einer Antragstellung bei den Kurzzeitprojekten ausgeschlossen)

Quelle und weitere Informationen: https://www.na-bibb.de/presse/news/zweite-antragsrunde-fuer-kurzzeitprojekte-gestartet -
Kurzzeitprojekt in der Berufsbildung / Kurzzeitprojekt in der Erwachsenenbildung

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument zur Unterstützung der Menschen in Europa. In der Förderperiode 2021-2027 stehen der Hauptstadt Berlin rund 143 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds Plus zur Kofinanzierung der 16 Förderinstrumente zur Verfügung, welche dabei die unterschiedlichen Themen Gründung, Beratung, (Weiter-)Bildung/Coaching, Orientierung und Integration adressieren.

Zum Start in 2022 werden insgesamt sieben Förderinstrumente angeboten, ab 2023 erfolgt ein sukzessiver Beginn der übrigen Instrumente im Jahresverlauf.

Für das ESF+-Förderinstrument Qualifizierung in der Kulturwirtschaft können von Berliner Trägern seit dem 25.07.2022 bis zum 31.08.2022 Anträge eingereicht werden
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Quelle und weitere Informationen: Investitionsbank Berlin (IBB) - https://www.ibb.de/de/arbeitsmarktfoerderung/arbeitsmarktfoerderung.html#projektaufrufe

Das neue ESF Plus-Modellprogramm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" soll helfen, Barrieren beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden.

'Zielgruppe sind die unmittelbaren Bezugspersonen von eingewanderten jungen Menschen bzw. von den jungen Nachkommen Eingewanderter am Übergang Schule-Berufsausbildung. Bezugspersonen sind Menschen, die sich regelmäßig im direkten Umfeld der jungen Menschen bewegen und ihren Alltag mitgestalten; dazu zählen u.a. Eltern und Verwandte, Sozialarbeiter*innen und Sportlehrende, Lehrende aus Vereinen.'

Das Interessenbekundungsverfahren läuft vom 13. Juli 2022 bis zum 21. September 2022.


Quelle und weitere Informationen: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/neue-foerderrichtlinie-rat-geben-ja-zur-ausbildung.html

Das Interessenbekundungsverfahren startet mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des ESF Plus-Programms "IQ - Integration durch Qualifizierung" am 07. Juli 2022 - https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2022/2022_07_07_aufruf_bmas_iq.html

Ziel der Förderung ist es, die nachhaltige und bildungsadäquate Integration von erwachsenen Menschen auslän
discher Herkunft in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Vor dem Hintergrund der zunehmenden beruflichen Passungsprobleme am Arbeitsmarkt wird das bestehende Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung − IQ“ inhaltlich weiterentwickelt. Hierbei wird an die in der Förderperiode 2014 bis 2020 erzielten Ergebnisse angeknüpft.


Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/interessensbekundungsverfahren-foerderprogramm-iq.html

Die zgs consult GmbH lädt interessierte Projektträger im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ein, ihre Interessenbekundung zur Durchführung von Projekten im Programm Berliner JobCoaching (BJC) - für langzeitarbeitslose Berlinerinnen und Berliner und in Berlin lebende Geflüchtete einzureichen. Die Ausschreibungsfrist endet am 09.09.2022 um 14 Uhr.

Am 18.07.2022 um 10:00 findet für potenzielle Antragstellende eine digitale Informationsveranstaltung mit offener Fragerunde zum Interessenbekundungsverfahren BJC 2023 statt.


weitere Informationen und Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren: https://www.zgs-consult.de/aktuelles/detail/interessenbekundungsverfahren-fuer-das-programm-berliner-jobcoaching-bjc/

Die seit 2019 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten sogenannten "Regionalen Zukunftszentren" unterstützen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen dabei, sich zukunftsfähig aufzustellen. Dazu bieten sie auf die jeweiligen Unternehmen zugeschnittene Tiefenberatungen und innovative Qualifizierungsangebote an, die gemeinsam mit den Unternehmen und Beschäftigten entwickelt und direkt erprobt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden veröffentlicht und tragen zu einem lernenden Mittelstand und zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik bei.

Das Folgeprogramm baut auf den bestehenden "Zukunftszentren"- Programmen auf. Anfang 2023 sollen die neuen "Zukunftszentren" mit einer Laufzeit von vier Jahren an den Start gehen.


Bis zum 20. Juni 2022 (23:59 Uhr) können sich interessierte Organisationen unter https://foerderportal-zeus.de bewerben.

Quelle und und weitere Informationen zur Richtlinie: www.bmas.de/zukunftszentren

Das Förderprogramm AusbildungWeltweit startet in die zweite Antragsrunde in 2022.

Bis zum 15. Juni 2022 um 12 Uhr können Anträge auf eine Förderung von Auslandsaufenthalten in der Berufsausbildung für Auszubildende und für Ausbilder*innen
zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 30. September 2023 gestellt werden.

Quelle und weitere Informationen zur Antragsstellung: https://www.ausbildung-weltweit.de/de/aktuelles/zweite-antragsrunde-2022.html

Europäische Fördermittel können zur Unterstützung eingesetzt werden

'Angesichts der besorgniserregenden Lage in der Ukraine hat sich die Europäische Kommission entschlossen, ukrainische Studierende, junge Menschen sowie Pädagogen und Pädagoginnen durch die Programme Erasmus+ und Europäischen Solidaritätskorps so weit wie möglich zu unterstützen. Die Programme haben eine lange Tradition in der Förderung von Solidarität und Verständnis zwischen Menschen mit unterschiedlichen kulturellen und geografischen Hintergründen - Grundsätze, die es mehr denn je zu bewahren und weiter zu fördern gilt.

Daher hat die Europäische Kommission die Erasmus+-Mobilitätsprogramme (KA 1) der allgemeinen und beruflichen Bildung ausnahmsweise für Teilnehmende aus der Ukraine geöffnet.
Ukrainisches Bildungspersonal sowie Lernende können als Erasmus+-Teilnehmende an den Auslandsaufenthalten im Rahmen von bereits laufenden Projekten teilnehmen – dies gilt auch für Antragsrunden im Herbst 2022.'


Quelle: Factsheet zur Durchführung der Sondermaßnahmen von Erasmus+ im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

weitere Informationen: https://www.na-bibb.de/presse/news/erasmus-massnahmen-fuer-ukrainerinnen-und-ukrainer

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Förder-News der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

#ESF-Programme Lokales Soziales Kapital (LSK) und Partnerschaft - Entwicklung- Beschäftigung (PEB)

EFRE-Programm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WDM)

Ab 2023 Förderinstrument Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation - Lokal-Sozial-Innovativ (LSI)

Ausschreibungen Quartiersmanagement

Aufrufe der GD Beschäftigung

#EaSI/Progress/EURES

 

Informationen für Projektträger des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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