Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl von Aufrufen und Ausschreibungen in den Bereichen Arbeitsmarktintegration, Diversity, Weiterbildung, Mobilität und Fachkräfte zusammen.

Für weitere Aufrufe und Ausschreibungen auf EU-, Bundes- und Landesebene siehe Veröffentlichungshinweise rechts.


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm "KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung" im Rahmen des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit"  am 26.07.2023 veröffentlicht. Mit dieser Fördermaßnahme soll das Innovations- und Wettbewerbspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung, zum Beispiel durch den Einsatz von Robotik in neuen Anwendungsbereichen gestärkt werden. Gefördert werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen. Diese Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich dem Programm "Zukunft der Wertschöpfung" zuordnen lassen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung sein. Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen.

Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Der Oktoberstichtag (15. Oktober) dieser Fördermaßnahme ist zusätzlich Bestandteil des ESF Plus-Programms "Zukunft der Arbeit" als Teil des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung - Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit". Er ist daher Skizzen vorbehalten, deren inhaltlicher Schwerpunkt überwiegend auf nicht-technischen Innovationen fokussiert. Zu diesem Stichtag eingereichte Skizzen müssen überwiegend Beiträge zu folgenden Fragestellungen liefern:

  • systemische und strukturelle Ansätze zur Entwicklung neuer Instrumente der Arbeitsorganisation oder -gestaltung
  • Auswirkungen auf die Organisationen, Beschäftigten und Wertschöpfung im Umfeld der Einführung neuer Technologien
  • neue Konzepte und Modelle einer lernförderlichen Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation
  • Unterstützung der Vermittlung erforderlicher Kompetenzen

Projektskizzen für "Zukunft der Arbeit" können bis spätestens zum 15. Oktober 2023 eingereicht werden.

Quelle und Informationen: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_07_26_aufruf_bmbf_zukunft_der_arbeit.html

Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung die Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstocker*innen und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen.

Ziel ist die finanzielle Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin und die Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Unternehmen können bei unbefristeten Arbeitsverträgen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 15.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.

Menschen mit Wohnsitz in Berlin werden gefördert, sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt wird. Zielgruppe sind:

  • Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
  • Arbeitnehmer/innen aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus anderen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
  • Teilnehmer/innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahmen
  • Förderung auch von Angestellten, "Minijobbern" und Selbstständigen, wenn sie ergänzendes ALG II beziehen.

Quelle und Info: https://www.zgs-consult.de/arbeit/landeszuschuss-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen/

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "JUVENTUS: Mobilität stärken - für ein soziales Europa" am 17. Oktober 2022 veröffentlicht. Das Programm fördert die Umsetzung von Auslandsaufenthalten mit betrieblichem Training für Benachteiligte junge Menschen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

2. Aufruf: Bewerbungsfrist 15.8.2023

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Civic Innovation Platform (CIP) ist ein Projekt der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Ziel der Plattform ist, dass sich immer mehr Menschen mit Künstlicher Intelligenz (KI) befassen, sie gestalten und zum Nutzen des Allgemeinwohls einsetzen. Gefördert wird eine soziale, inklusive und partizipative Entwicklung und Nutzung von KI-Technologie aus der Mitte der Gesellschaft zum Wohle möglichst vieler. Im Rahmen des Projektes werden KI-Ideen und -Anwendungen, die dem gesellschaftlichen und sozialen Fortschritt dienen, von der Idee bis zur Umsetzung unterstützt.

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Das Programm zur "Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten" – kurz Berufsorientierungsprogramm – existiert bereits seit 2008. Er wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Leben gerufen und von der Programmstelle Berufliche Orientierung im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn betreut. BOP ist teil der bundesweiten Initiative Bildungsketten , die jungen Menschen in Deutschland einen reibungslosen Übergang von der Schule in den Beruf ermöglichen will.Es bestand bis 2022 aus den Instrumenten Potenzialanalyse und Werkstatttage. Mit der Umsetzung der neuen Förderrichtlinie 2022 (gültig ab Antragsrunde 2023) wurden aus den „Werkstatttagen“ „praxisorientierte Tage Beruflicher Orientierung“ (kurz: praxisorientierte BO-Tage).

Das Berufsorientierungsprogramm passt sich an die Rahmenbedingungen der einzelnen Bundesländer an. Eine Übersicht über die aktuellen BOF-Projekte finden Sie hier.

Anträge für die Antragsrunde 2023 (Förderzeitraum 01.01.2024 bis 31.08.2025) können vom 01.04.2023 bis zum 01.09.2023 über das BOP-Portal gestellt werden.

Quelle und Infos: https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/de/programm/allgemeine-informationen/allgemeine-informationen_node.htm, https://www.bop-portal.de/portal/

 

 

 

 

KOMPASS ist ein innovatives Pilotprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, kofinanziert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Ziel des Programms ist es, Perspektiven für eine zukunftssichere Soloselbstständigkeit zu schaffen. Dies erfolgt durch eine breit angelegte, niedrigschwellige Finanzierung von individuell ausgewählten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Das Programm leistet so einen wichtigen Beitrag zur Branchenvielfalt und Krisenfestigkeit von Soloselbstständigen.

Durch passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen sollen Soloselbstständige in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. Nach Beendigung der Förderung sollen die Teilnehmenden über erweiterte Kompetenzen für ihr Unternehmen verfügen, um ihr Geschäftsmodell erfolgreich(er) weiterzuführen. Ziel des Programms ist, die Branchenvielfalt und die Unternehmenssicherung von Soloselbstständigen in Deutschland zu stärken.

Das Interessenbekundungsverfahren endete nach einer Fristverlängerung am 24.01.2023.Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle waren juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die fachliche Erfahrung mit Soloselbstständigen, Beratungserfahrung sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen konnten. Eine Antragstellung für Soloselbständige ist voraussichtlich ab Juni 2023 möglich.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lädt am Mittwoch, 12. Juli 2023, 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr, zur Auftaktveranstaltung unter Beteiligung von Bundesminister Hubertus Heil ein. Weitere Informationen sowie den Einwahllink werden Mitte Juni veröffentlicht. 

Weitere Informationen zum Programm KOMPASS: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html

Ziele des Programms:

  • Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
  • Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt

 

Der 1. Aufruf zur ESF-Sozialpartnerrichtlinie lief vom 22. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 - Der 2. Förderaufruf  lief vom 23. Januar 2023 bis 17. März 2023.

Der 3. Aufruf erfolgt voraussichtlich im August 2023.

Quelle und weitere Informationen auf der Website https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/wandel_der_Arbeit.html

 

Gamification bezeichnet die Übertragung von spieltypischen Elementen und Vorgängen in spielfremde Zusammenhänge mit dem Ziel der Entwicklung eines Produktes oder einer Dienstleistung, um Verhaltensänderungen und Motivationssteigerungen bei Anwender*innen zu bewirken. Ziel des neuen Förderprogramms des Berliner Senats ist es, vorhandene Stärken der Berliner Games-Branche im Bereich interaktiver audiovisueller Inhalte und Technologien für Berliner KMU nutzbar zu machen. Gefördert werden Projekte des Transfers von Gamification-Know-how in Berliner KMU. Neben den Elementen der Gamification gehören dazu Anwendungen aus den Bereichen Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR). Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU*) sowie Unternehmen der Sozialen Ökonomie mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin deren Projekt oder Dienstleistung dem Bereich "angewandte Forschung und Entwicklung (FuE) zugeordnet werden kann. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses in Höhe von 70% der förderfähigen Ausgaben - höchstens 30.000 Euro netto. 

Die Antragstellungen für das Programm sind ab sofort möglich.

Quelle und Informationen: https://www.transferbonusgamification.de/

Mit diesem Wettbewerb fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die besten Ideen für eine exzellente berufliche Bildung. "InnoVET soll dazu beitragen, die berufliche Bildung mit neuen strukturbildenden Konzepten zukunftsfest zu machen und die Gleichwertigkeit dualer und akademischer Bildung auszubauen". Innovative Ideen und Konzepte können bis zum 31. Juli 2023 beim Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB) eingereicht werden.

Alle Informationen zum Förderaufruf finden Sie hier: https://www.bibb.de/de/93954.php

Im Mai und Juni finden Informationsveranstaltungen zu InnoVET Plus statt:

25. Mai 2023, 14-16 Uhr:

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Teilnahme: Zum Anmeldeformular

13. Juni 2023, 10-12 Uhr:

Online
Teilnahme: Zum Anmeldeformular

Quelle: https://www.inno-vet.de/innovet/de/innovet_plus/InnoVET_Plus.html

 

'Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" (kurz: rückenwind3) am 22. Juni 2022 veröffentlicht. Gefördert werden Modellvorhaben zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.'

Der 1. Aufruf zur Interessenbekundung lief vom 4. Juli 2022 bis zum 9. September 2022, der 2. vom 23. Januar 2023 bis zum 17. März 2023.

Der 3. Förderaufruf läuft vom 03. Juli bis zum 08. September 2023. Zum Start ist am 27. Juni 2023 eine Online-Infoveranstaltung (per Zoom) von 10 Uhr bis 13 Uhr geplant. Eine Anmeldung ist erforderlich. Zur Anmeldung: https://www.bagfw-esf.de/


Quelle und weitere Informationen:https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/rueckenwind_3.html

 

 

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