Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl von Aufrufen und Ausschreibungen in den Bereichen Arbeitsmarktintegration, Diversity, Weiterbildung, Mobilität und Fachkräfte zusammen.

Für weitere Aufrufe und Ausschreibungen auf EU-, Bundes- und Landesebene siehe Veröffentlichungshinweise rechts.


Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau hat die Förderrichtlinie BIWAQ V zum ESF Plus-Programm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" veröffentlicht. Der Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 10. Februar 2023 bis zum 20. März 2023 (12 Uhr MESZ).

Antragsberechtigt sind Kommunen mit aktiven oder ehemaligen Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sowie ausgelaufenen Fördergebieten des ehemaligen Programms „Soziale Stadt“. (Zum abgeschlossenen Programm BIWAQ IV).

Informationen zum Programm und Förderrichtlinien:

www.biwaq.de

 

Ziele des Programms:

  • Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle
  • Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt

 

Der 1. Aufruf lief vom 22. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 - Der 2. Förderaufruf zur ESF-Sozialpartnerrichtlinie läuft vom 23. Januar 2023 bis 17. März 2023.

Am 14.02.2023 und am 07.02.2023 bietet die ESF-Regiestelle für Projektträger jeweils von 13 Uhr bis 14 Uhr eine offene Sprechstunde (Anmeldung erforderlich!) an.

Quelle und weitere Informationen auf der Website https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/wandel_der_Arbeit.html

 

Dieses Förderinstrument dient der Durchführung von Maßnahmen der Beschäftigung und Qualifizierung für (langzeit-) arbeitslose, suchtgefährdete und abhängige Menschen. Dies bedeutet eine Heranführung an Beschäftigung und Arbeit durch spezifische Angebote, die eng vernetzt sind mit Suchthilfeangeboten an den unterschiedlichen Ausgangslagen und an den zielgruppenspezifischen Besonderheiten der Teilnehmenden (TLN) ansetzen.

Antragsstellung zum 1. Projektaufruf ab sofort möglich

Für das Förderinstrument 15 (Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/ Abhängigen) können ab sofort Anträge gestellt werden. Die Durchführung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.

Zum Projektaufruf: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/qualifizierung-beschaeftigung-und-sozialpaedagogische-unterstuetzung-von-suchtgefaehrdeten-abhaengigen.html

Zur Antragsrunde 2023 hat das BMBF eine neue Richtlinie für das Berufsorientierungsprogramm veröffentlicht. Die neue Antragsrunde startet am 1. April 2023.

'Ein neuer Zuschnitt der Berufsfelder soll maßgeblich dazu beitragen, dass ein breites Spektrum möglicher beruflicher und akademischer Laufbahnen aufgezeigt wird und von den Schülerinnen und Schülern in Betracht gezogen werden kann. Dabei sollen neben dem Handwerk insbesondere Sozial-, Pflege- und Gesundheitsberufe, kaufmännisch-verwaltende Berufe sowie gewerblich-technische Industrieberufe zukünftig mehr Gewicht bekommen. Die Neuerungen sollen sich auch in der neuen Begrifflichkeit der praxisorientierten BO-Tage wiederspiegeln. Bei der Umsetzung sollen wichtige Querschnittsthemen wie Digitalisierung, Arbeitswelt 4.0. und Grüne Arbeitswelten berücksichtigt werden.'

Die Antragstellung ist zwischen dem 01.04.2023 und dem 01.06.2023 möglich.


Quelle und weitere Informationen: https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/shareddocs/meldungen/aufgepasst-neue-foerderrichtlinie-2022.html?nn=196670

Zur Dokumentation der Tagung "Neue Welten erkunden – Digitalisierung in der Beruflichen Orientierung": https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/de/service/veranstaltungsdokus/bop-tagung-2022/bop-tagung-2022.html

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbstständige" veröffentlicht.

Das Interessenbekundungsverfahren endete nach einer Fristverlängerung am 24.01.2023.

Durch passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen sollen Soloselbstständige in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. Nach Beendigung der Förderung sollen die Teilnehmenden über erweiterte Kompetenzen für ihr Unternehmen verfügen, um ihr Geschäftsmodell erfolgreich(er) weiterzuführen. Ziel des Programms ist, die Branchenvielfalt und die Unternehmenssicherung von Soloselbstständigen in Deutschland zu stärken.

Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die entsprechend der unten genannten Projektauswahlkriterien fachliche Erfahrung mit Soloselbstständigen, Beratungserfahrung sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können.

Eine Informationsveranstaltung zum Interessenbekundungsverfahren hat am 9. November 2022 stattgefunden.

Weitere Informationen zum Programm KOMPASS: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2022_10_14_aufruf_bmas_kompass.html

'Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" (kurz: rückenwind3) am 22. Juni 2022 veröffentlicht. Der 1. Aufruf zur Interessenbekundung lief vom 4. Juli 2022 bis zum 9. September 2022. 

Der 2. Aufruf für das Programm läuft vom 23. Januar 2023 bis zum 17. März 2023.

Infos: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_01_23_aufruf_bmas_rueckenwind3.html

Gefördert werden Modellvorhaben zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufsfeldern. Handlungsansatz des Programms ist die Anpassung von Strukturen und Kulturen in Organisationen und Unternehmen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, in Verbindung mit der Etablierung flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für die Beschäftigten.'


Quelle und weitere Informationen:https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/rueckenwind_3.html

 

 

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020). Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Die Europäische Kommission hat am 23.11.2022 den Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Mit einem Jahresbudget von 4,2 Mrd. Euro unterstützt Erasmus+ Inklusion, aktive Bürgerschaft und demokratische Teilhabe sowie ökologischen und digitalen Wandel in der Europäischen Union und auf internationaler Ebene weiter. Das Programm fördert auch im kommenden Jahr die Mobilität von Lernenden und Lehrenden über Grenzen hinweg und im Sinne einer europäischen Bildungs- und Ausbildungserfahrung.

Quelle, Antragsfristen im 2023 und weitere Informationen zum Aufruf: NA beim BIBB - https://www.na-bibb.de/presse/aktuelles/aufruf-zum-programm-erasmus-fuer-2023

'Frauen mit Migrationserfahrung sind am Arbeitsmarkt sowie in Qualifizierungsmaßnahmen deutlich unterrepräsentiert. Das ESF Plus- Förderprogramm "MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch" (MY TURN) soll dazu beitragen, dass formal geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung, die einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben, in einem stärkeren Umfang als bisher an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und in der Folge nachhaltige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeit aufnehmen oder eine Berufsausbildung beginnen.'

Förderfähig sind Vorhaben, die unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Frauen mit Migrationserfahrung abzielen.

Quelle und weitere Informationen: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/my_turn.html


Antragsfrist war der 28. Juni 2022

Deutschlandweit werden über 140 Träger in fast 70 Einzel- oder Verbundprojekten durch MY TURN gefördert.

Zum Start des ESF Plus-Bundesprogramms MY TURN s. die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12.12.2022

 

Mit dem Programm unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft.

Es geht um die Bewältigung drängender Herausforderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über den Aufbau neuer Kooperationen und Angebote hin zum Ausbau zukunftsträchtiger Bildungsthemen. Ein Schwerpunkt ist die Etablierung digital-analog vernetzter Bildungslandschaften für das lebensbegleitende Lernen. Bildungskommunen wählen darüber hinaus spezifische thematische Schwerpunkte, zum Beispiel im Bereich der kulturellen Bildung, der Demokratiebildung/ politische Bildung, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, der Fachkräftesicherung/ Bildung im Strukturwandel, der Integration durch Bildung oder der Inklusion. Ziele des Programms sind die Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle, unter Berücksichtigung unternehmerischer und digitaler Kompetenzen, die Vorbereitung auf Veränderungen und neue Kompetenzanforderungen auf dem Arbeitsmarkt, die Erleichterung beruflicher Übergänge und die Förderung der beruflichen Mobilität.

Antragsberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte, unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung durch Programme der "Transferinitiative" erfolgt ist. Ab sofort können sie ihr Interesse an einer Förderung bekunden. Vorlagetermine sind: 31. Dezember 2022, 31. März 2023 und 30. Juni 2023

Weitere Informationen zum Programm und zur Förderrichtlinie hier: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/bildung-in-regionen/bildungskommunen/bildungskommunen_node.html

 Die Antragsfrist endet am 4. Oktober um 12 Uhr.

Kurzzeitprojekte ermöglichen es Erasmus+ kennenzulernen und Projektideen umzusetzen mit dem Ziel Personal oder Lernenden Auslandsaufenthalte in Europa zu ermöglichen. Der Zugang ist vereinfacht und gerade für unerfahrene Einrichtungen konzipiert. In einem Kurzzeitprojekt können maximal 30 Aktivitäten durchgeführt werden, zudem ist die Laufzeit auf maximal 18 Monate begrenzt. (Akkreditierte Einrichtungen sind von einer Antragstellung bei den Kurzzeitprojekten ausgeschlossen)

Quelle und weitere Informationen: https://www.na-bibb.de/presse/news/zweite-antragsrunde-fuer-kurzzeitprojekte-gestartet -
Kurzzeitprojekt in der Berufsbildung / Kurzzeitprojekt in der Erwachsenenbildung

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Förder-News der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

#ESF-Programme Lokales Soziales Kapital (LSK) und Partnerschaft - Entwicklung- Beschäftigung (PEB)

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Ab 2023 Förderinstrument Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation - Lokal-Sozial-Innovativ (LSI)

Ausschreibungen Quartiersmanagement

Aufrufe der GD Beschäftigung

#EaSI/Progress/EURES

 

Informationen für Projektträger des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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