Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Auswahl von Aufrufen und Ausschreibungen in den Bereichen Arbeitsmarktintegration, Diversity, Weiterbildung, Mobilität und Fachkräfte zusammen.

Für weitere Aufrufe und Ausschreibungen auf EU-, Bundes- und Landesebene siehe Veröffentlichungshinweise rechts.


Am 15. Februar 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände sein. Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie erhalten. Interessenbekundung kann vom 16. Februar 2023 bis zum 31. März 2023 (14 Uhr) eingereicht werden.Förderinteressierte können Ihre

Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S (www.foerderportal-zeus.de) bis zum 31. März 2023 (14 Uhr) einreichen.

Ein Leitfaden zur Einreichung von Interessensbekundungen wird zeitnah veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Programm Akti(F) Plus finden Sie hier.

Mit dem ESF Plus kofinanzierten Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine nachhaltigkeitsorientierte Berufsbildung in Betrieben sowie außer- und überbetrieblichen Berufsbildungstätten. Aufgerufen sind u. a. Kammern, Innungen, Verbände, Bildungsträger, Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Wirtschaftsförderungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Ausbildungsbetriebe, sich mit zukunftsweisenden Projektideen um eine Förderung zu bewerben und sich an der Gestaltung einer nachhaltigkeitsorientierten Berufsbildung zu beteiligen.Fördervoraussetzung ist, dass die Projekte einen Beitrag zur Kompetenzstärkung des ausbildenden Personals leisten. Gefördert werden vor allem branchen- und berufsspezifische Maßnahmen. Die Vorhaben können sich auf die dualen Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung richten sowie auf die Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen und im öffentlichen Dienst. Besonders begrüßt werden Förderanträge, die Angebote für neue bzw. neugeordnete Berufe schaffen sowie solche, die zur Energie-, Agrar-, Bau- oder Verkehrswende beitragen.

Mit der ersten Förderphase werden Projekte zur nachhaltigkeitsbezogenen Qualifizierung des ausbildenden Personals gefördert.

Projektskizzen können ab sofort und bis spätestens 17. April 2023 eingereicht werden.

Nach positiver fachlicher Begutachtung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten wird den positiv bewerteten Skizzeneinreichenden beziehungsweise bei Verbünden der Verbundkoordination mit seinen Verbundpartnern die Einreichung von förmlichen Förderanträgen empfohlen.

Informationen zum Programm:

https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2023_01_27_aufruf_bmbf_nachhaltig_im_beruf.html

Anmeldung zur Online-Infoveranstaltung zum Förderprogramm „Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden“ (NIB) am 07.03.2023 von 09:00 Uhr bis ca. 11:30 Uhr:

https://survey.bibb.de/index.php/915831?newtest=Y&lang=de

Mit dem Programm sollen Impulse zu einer notwendigen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote im Grundschulalter gesetzt und die damit verbundenen Qualitätsansprüche sowie Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder gesichert werden. Das zentrale Anliegen des Programms liegt in der Schaffung von partizipativen Strukturen in der Ganztagsgrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe. Die Bedürfnisse der Kinder bilden in diesem Prozess den zentralen Ausgangspunkt. Die Kinder werden aktiv in die Ausgestaltung der Ganztagsangebote eingebunden und Demokratie so für sie erlebbar gemacht. Ausgewählte pädagogische Fachkräfte der schulischen Betreuung und Lehrkräfte an den beteiligten Grundschulen werden in Tandems qualifiziert und in die Lage versetzt, Partizipationsmöglichkeiten im Ganztag zu erkennen, zu gestalten und dadurch eine demokratische Schulkultur zu befördern. Für die Ausgestaltung der Tandem-Qualifizierung stellt das BMFSFJ ein im Vorfeld entwickeltes Fortbildungs-Curriculum zur Verfügung.

Die Umsetzung des ESF Plus-Programms erfolgt in einer Modellphase (bis 2024) und in einer Implementierungsphase (bis Ende 2027). Antragsberechtigt sind Schulträger und Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, welche die schulische Betreuung an Ganztagsgrundschulen sicherstellen.

Nächste Antragsfrist ist der 30. Juni 2023.

Zur Programmwebseite: https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de

Zur Dokumentation der Infoveranstaltung: https://kinder-beteiligen-im-ganztag.de/news/detail/infoveranstaltungen-zur-antragstellung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau hat die Förderrichtlinie BIWAQ V zum ESF Plus-Programm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" veröffentlicht. Der Aufruf zur Interessenbekundung läuft vom 10. Februar 2023 bis zum 20. März 2023 (12 Uhr MESZ).

Antragsberechtigt sind Kommunen mit aktiven oder ehemaligen Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sowie ausgelaufenen Fördergebieten des ehemaligen Programms „Soziale Stadt“. (Zum abgeschlossenen Programm BIWAQ IV).

Informationen zum Programm und Förderrichtlinien:

www.biwaq.de

 

Dieses Förderinstrument dient der Durchführung von Maßnahmen der Beschäftigung und Qualifizierung für (langzeit-) arbeitslose, suchtgefährdete und abhängige Menschen. Dies bedeutet eine Heranführung an Beschäftigung und Arbeit durch spezifische Angebote, die eng vernetzt sind mit Suchthilfeangeboten an den unterschiedlichen Ausgangslagen und an den zielgruppenspezifischen Besonderheiten der Teilnehmenden (TLN) ansetzen.

Antragsstellung zum 1. Projektaufruf ab sofort möglich

Für das Förderinstrument 15 (Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/ Abhängigen) können ab sofort Anträge gestellt werden. Die Durchführung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Land Berlin und der Genehmigung des ESF+-Programms durch die Kommission.

Zum Projektaufruf: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/qualifizierung-beschaeftigung-und-sozialpaedagogische-unterstuetzung-von-suchtgefaehrdeten-abhaengigen.html

Zur Antragsrunde 2023 hat das BMBF eine neue Richtlinie für das Berufsorientierungsprogramm veröffentlicht. Die neue Antragsrunde startet am 1. April 2023.

'Ein neuer Zuschnitt der Berufsfelder soll maßgeblich dazu beitragen, dass ein breites Spektrum möglicher beruflicher und akademischer Laufbahnen aufgezeigt wird und von den Schülerinnen und Schülern in Betracht gezogen werden kann. Dabei sollen neben dem Handwerk insbesondere Sozial-, Pflege- und Gesundheitsberufe, kaufmännisch-verwaltende Berufe sowie gewerblich-technische Industrieberufe zukünftig mehr Gewicht bekommen. Die Neuerungen sollen sich auch in der neuen Begrifflichkeit der praxisorientierten BO-Tage wiederspiegeln. Bei der Umsetzung sollen wichtige Querschnittsthemen wie Digitalisierung, Arbeitswelt 4.0. und Grüne Arbeitswelten berücksichtigt werden.'

Die Antragstellung ist zwischen dem 01.04.2023 und dem 01.06.2023 möglich.


Quelle und weitere Informationen: https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/shareddocs/meldungen/aufgepasst-neue-foerderrichtlinie-2022.html?nn=196670

Zur Dokumentation der Tagung "Neue Welten erkunden – Digitalisierung in der Beruflichen Orientierung": https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/de/service/veranstaltungsdokus/bop-tagung-2022/bop-tagung-2022.html

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020). Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Die Europäische Kommission hat am 23.11.2022 den Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Mit einem Jahresbudget von 4,2 Mrd. Euro unterstützt Erasmus+ Inklusion, aktive Bürgerschaft und demokratische Teilhabe sowie ökologischen und digitalen Wandel in der Europäischen Union und auf internationaler Ebene weiter. Das Programm fördert auch im kommenden Jahr die Mobilität von Lernenden und Lehrenden über Grenzen hinweg und im Sinne einer europäischen Bildungs- und Ausbildungserfahrung.

Quelle, Antragsfristen im 2023 und weitere Informationen zum Aufruf: NA beim BIBB - https://www.na-bibb.de/presse/aktuelles/aufruf-zum-programm-erasmus-fuer-2023

 Die Antragsfrist endet am 4. Oktober um 12 Uhr.

Kurzzeitprojekte ermöglichen es Erasmus+ kennenzulernen und Projektideen umzusetzen mit dem Ziel Personal oder Lernenden Auslandsaufenthalte in Europa zu ermöglichen. Der Zugang ist vereinfacht und gerade für unerfahrene Einrichtungen konzipiert. In einem Kurzzeitprojekt können maximal 30 Aktivitäten durchgeführt werden, zudem ist die Laufzeit auf maximal 18 Monate begrenzt. (Akkreditierte Einrichtungen sind von einer Antragstellung bei den Kurzzeitprojekten ausgeschlossen)

Quelle und weitere Informationen: https://www.na-bibb.de/presse/news/zweite-antragsrunde-fuer-kurzzeitprojekte-gestartet -
Kurzzeitprojekt in der Berufsbildung / Kurzzeitprojekt in der Erwachsenenbildung

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument zur Unterstützung der Menschen in Europa. In der Förderperiode 2021-2027 stehen der Hauptstadt Berlin rund 143 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds Plus zur Kofinanzierung der 16 Förderinstrumente zur Verfügung, welche dabei die unterschiedlichen Themen Gründung, Beratung, (Weiter-)Bildung/Coaching, Orientierung und Integration adressieren.

Zum Start in 2022 werden insgesamt sieben Förderinstrumente angeboten, ab 2023 erfolgt ein sukzessiver Beginn der übrigen Instrumente im Jahresverlauf.

Für das ESF+-Förderinstrument Qualifizierung in der Kulturwirtschaft können von Berliner Trägern seit dem 25.07.2022 bis zum 31.08.2022 Anträge eingereicht werden
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Quelle und weitere Informationen: Investitionsbank Berlin (IBB) - https://www.ibb.de/de/arbeitsmarktfoerderung/arbeitsmarktfoerderung.html#projektaufrufe

Das neue ESF Plus-Modellprogramm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" soll helfen, Barrieren beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden.

'Zielgruppe sind die unmittelbaren Bezugspersonen von eingewanderten jungen Menschen bzw. von den jungen Nachkommen Eingewanderter am Übergang Schule-Berufsausbildung. Bezugspersonen sind Menschen, die sich regelmäßig im direkten Umfeld der jungen Menschen bewegen und ihren Alltag mitgestalten; dazu zählen u.a. Eltern und Verwandte, Sozialarbeiter*innen und Sportlehrende, Lehrende aus Vereinen.'

Das Interessenbekundungsverfahren läuft vom 13. Juli 2022 bis zum 21. September 2022.


Quelle und weitere Informationen: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/neue-foerderrichtlinie-rat-geben-ja-zur-ausbildung.html

Mehr

ESF-Portal des Bundes

Förder-News der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

#ESF-Programme Lokales Soziales Kapital (LSK) und Partnerschaft - Entwicklung- Beschäftigung (PEB)

EFRE-Programm Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WDM)

Ab 2023 Förderinstrument Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation - Lokal-Sozial-Innovativ (LSI)

Ausschreibungen Quartiersmanagement

Aufrufe der GD Beschäftigung

#EaSI/Progress/EURES

 

Informationen für Projektträger des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

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