Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen

Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung die Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstocker*innen und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen.

Ziel ist die finanzielle Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin und die Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Unternehmen können bei unbefristeten Arbeitsverträgen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 15.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.

Menschen mit Wohnsitz in Berlin werden gefördert, sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt wird. Zielgruppe sind:

  • Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
  • Arbeitnehmer/innen aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus anderen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
  • Teilnehmer/innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahmen
  • Förderung auch von Angestellten, "Minijobbern" und Selbstständigen, wenn sie ergänzendes ALG II beziehen.

Quelle und Info: https://www.zgs-consult.de/arbeit/landeszuschuss-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen/

 

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