Partnerschaft für Zusammenarbeit in der Berufsbildung. Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben, z.B. Unternehmen, berufsbildende Schulen, Bildungseinrichtungen oder Kammern.
Der Aufruf 2021 ist die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen des Programms Erasmus+ veröffentlicht.
1. Einreichungsfrist: 20. Mai 2021, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit)
2. Einreichungsfrist: 03. November 2021, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit
weitere Informationen zum Antragsverfahren: https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/partnerschaften-fuer-eine-zusammenarbeit/antragsverfahren
und zur Erasmus+ Berufsbildung: https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung