Partnerschaft für Zusammenarbeit in der Berufsbildung

Kooperationspartnerschaften dienen dem Austausch oder der Unterstützung von Innovationen. Abhängig von den Projektzielen, den beteiligten Organisationen oder der angestrebten Wirkung können diese Projekte von unterschiedlicher Größe und Reichweite sein und dementsprechend ihre Aktivitäten anpassen.

Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben, z.B. Unternehmen, berufsbildende Schulen, Bildungseinrichtungen oder Kammern.

Der Aufruf 2021 ist die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Anträgen. Im Aufruf werden Antragsfristen und Budgets für die einzelnen Bildungsbereiche und Aktionen des Programms Erasmus+ veröffentlicht.

1. Einreichungsfrist: 20. Mai 2021, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit)
2. Einreichungsfrist: 03. November 2021, 12:00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit)

 

 

 


weitere Informationen zum Antragsverfahrenhttps://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung/partnerschaften-fuer-eine-zusammenarbeit/antragsverfahren

und zur Erasmus+ Berufsbildung: https://www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung

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