Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 01.07.2020 im Bundesanzeiger die Förderrichtlinie "Aufbau von Weiterbildungsverbünden" veröffentlicht.
'Ziel der Weiterbildungsverbünde ist es, insbesondere KMU bei der Planung, Organisation und Ausgestaltung beruflicher Weiterbildung für ihre beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen. Die Unternehmen sollen unterstützt werden, Netzwerke für berufliche Weiterbildung auf- bzw. auszubauen, um u. a. Erfahrungen anderer Betriebe, Bildungs- und Beratungsstätten sowie institutioneller Einrichtungen für die Ausgestaltung ihrer eigenen strategischen Personalentwicklungs- und im Speziellen Weiterbildungsplanung nutzen zu können.
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Mit der Förderung wird in erster Linie das Ziel verfolgt, dass Unternehmen untereinander sowie mit anderen Akteuren der Weiterbildungslandschaft kooperieren, um so die Teilnahme von KMU und ihren Beschäftigten an Weiterbildungen zu steigern.'
Frist zur Einreichung einer Interessenbekundung ist der 25.08.2020.
Quelle und weitere Informationen - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub): https://www.gsub.de/projekte/foerdermittelmanagement/weiterbildungsverbuende/