Integrationsrichtlinie Bund

Am 21. Oktober hat das Bundeministerium für Arbeit und Soziales das neue ESF Bundesprogramm „ESF Integrationsrichtlinie Bund“ veröffentlicht (Frist: 6. Februar 2015). Die Kooperationsanforderungen sind in der neuen Förderperiode durch die Verpflichtung zur Projektarbeit in Verbünden mit Arbeitsverwaltungen, Betrieben oder öffentlichen Verwaltungen deutlich erhöht. Weitere Neuerungen umfassen die Abrechnung über Pauschalen und eine stärkere Ergebnisorientierung. Besonders für Berliner Projektträger interessant dürfte auch die spezielle Mittelzuweisung für EU-Zuwanderer im Programm IsA sein.

Antragstellung bis 06. Februar 2015!

Die bisherigen Programme „XENOS - Integration und Vielfalt“ und „IdA - Integration durch Austausch“ werden zusammen mit dem ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt für die Förderperiode 2014-2020 in der ESF-Integrationsrichtlinie Bund mit den folgenden Komponenten zusammengeführt:

  • Integration statt Ausgrenzung (IsA)
  • Integration durch Austausch (IdA)
  • Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)

Zielgruppen der Programme sind gemäß Förderrichtlinie:

  • Jugendliche und junge Erwachsene von 18 bis 35 Jahren, deren Zugang zu Arbeit und Ausbildung aus mehreren individuellen und strukturellen Gründen erschwert ist, darunter Langzeitarbeitslosigkeit, defizitäre schulische/berufliche Qualifikation oder Migrationshintergrund und die von Eingliederungsleistungen der Jobcenter (SGB II) oder der Agenturen für Arbeit (SGB III) nicht oder nicht mehr erfolgreich erreicht werden.
  • Personen, die noch keinen verfestigten Aufenthalt haben, aber zumindest einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Darunter fallen Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel.

Gefördert werden in erster Linie teilnehmerbezogene Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration für eine Dauer von in der Regel vier Jahren. Folglich ist dies der einzige Aufruf in der Förderperiode 2014-2020. Projektbeginn ist voraussichtlich im Mai/Juni 2015.

Neu ist die Forderung nach Kooperationsverbünden mit Jobcentern/Agenturen für Arbeit sowie Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Diese Kooperationsverbünde können durch weitere Partner ergänzt werden, was insbesondere im Handlungsfeld „Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen“ erwünscht ist. Durch die Einbindung der verschiedenen Akteure der Arbeitsmarktintegration soll gewährleistet werden, dass der regionale Bedarf des Arbeitsmarktes berücksichtigt und die Arbeitsmarktintegration benachteiligter Personen individuell und strukturell nachhaltig gestaltet werden kann.

Im neuen Förderzeitraum stehen bedeutend weniger Mittel zur Verfügung: Das Budget des ESF-OP-Bund wurde insgesamt von 3,5 Mrd. auf 2,7 Mrd. verringert. Es wird daher voraussichtlich weniger ESF-geförderte Projekte in Berlin geben, die allerdings besser vernetzt sind und eine größere Wirkung erzielen können.

Eine weitere Neuerung ist die Abrechnungserleichterung durch Pauschalen. Außerdem müssen in der Antragstellung schlüssige Ergebnis- und Outputindikatoren genannt werden (stärkere Ergebnisorientierung im neuen ESF). Der Eigenanteil an der Projektfinanzierung wurde von 15% auf 10% gesenkt. Allerdings können Teilnehmereinkommen (beispielsweise Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III) nicht mehr als Eigenmittel angerechnet werden.

Der Fokus liegt stärker als in den Vorgängerprogrammen auf teilnehmerbezogenen Maßnahmen. Maßnahmen für Betriebe und Einrichtungen zur strukturellen Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs (bspw. kultursensible Einstellungsverfahren, Schulungen etc.) können in IsA und IvAF nicht einzeln, aber ergänzend zu den teilnehmerbezogenen Maßnahmen durchgeführt werden.

Im Vordergrund steht damit klar der Effekt für die Zielgruppe, der auch in Form von quantifizierbaren Output- und Ergebnisindikatoren nachgewiesen werden muss (siehe hierzu S. 21 Förderrichtlinie). Offen bleibt wie die Qualität der Projekte gemessen bzw. bewertet werden soll, bspw. die Berücksichtigung der größeren Schwierigkeit der Vermittlung in eine betriebliche statt außerbetriebliche Ausbildung.

 

Die Programme im Überblick:


IsA – Integration statt Ausgrenzung: 

Gefördert werden Maßnahmen zur Aktivierung und (Wieder-) Aufnahme einer Arbeits-/Ausbildungsstelle oder auch einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses. Zielgruppe sind in erster Linie am Arbeitsmarkt benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene von 18 bis 35 Jahren. Diese Maßnahmen können um Maßnahmen für Betriebe oder Einrichtungen öffentlicher Verwaltung ergänzt werden.

Ziel und Struktur (Kooperationsverbünde) der Projektarbeit sind vorgegeben, doch liegt es an den Antragstellern, im Rahmen von Bottom-up-Ansätzen konkrete Vorschläge für innovative Konzepte zu entwickeln. Die Förderrichtlinie schlägt bereits verschiedene mögliche Maßnahmen vor, wobei Haftentlassene und der Bereich Altenpflege hervorgehoben werden.

TIPP: Es gibt eine spezielle Mittelzuweisung („Earmarking“) für EU-Zuwanderer/innen. Gerade in Berlin, das einen großen Teil der EU-Zuwanderer/innen empfängt, dürften Projekte für diese Zielgruppe von Relevanz sein, da Maßnahmen in diesem Bereich politische Prioritäten auf Berliner Ebene widerspiegeln (siehe z.B. den Berliner Aktionsplan Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma).

Was hat sich geändert?

Die Zielgruppen „Schüler/innen“ und „Strafgefangene“ werden nicht mehr berücksichtigt. Der Bereich Übergang Schule-Beruf wird vom Programm Berufseinstiegsbegleitung abgedeckt, die Arbeit mit Strafgefangenen durch einzelne Länderprogramme. Ein neuer Fokus liegt auf den Themen Integration von Haftentlassenen und Altenpflege. Das XENOS-Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ wird nicht weitergeführt.

Für die vollständige Auflistung der geförderten Maßnahmen,  Zielgruppen und Auswahlkriterien siehe Präsentation der Informationsveranstaltung.

 

Integration durch Austausch (IdA)

Gegenstand der Förderung sind transnationale teilnehmerbezogene Mobilitätsmaßnahmen zur Integration Jugendlicher und junger Erwachsener von 18 bis 35 Jahren in Arbeit oder Ausbildung bzw. zur (Wieder-) Aufnahme einer Schulausbildung, deren Zugang zu Arbeit und Ausbildung erschwert ist.

Genaue Auflistung der geförderten Maßnahmen,  Zielgruppen und Auswahlkriterien siehe Präsentation der Informationsveranstaltung.

Was ist neu?

Zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit sollen Projekte künftig auch Empfänger von jungen Menschen aus dem Ausland sein. Auf Initiative des BMAS wurden im Rahmen des transnationalen Lernnetzwerkes TLN Mobility die konzeptionellen Grundlagen für einen sogenannten ‚coodinated call‘ geschaffen, an dem sich mehrere europäische Mitgliedsstaaten, bzw. Regionen mit entsprechenden – IdA-analogen – ESF Programmen beteiligen. (http://www.tln-mobility.eu/EN/Home/home.html).

 

Integration von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen (IvAF)

Förderung passgenauer teilnehmerbezogener Maßnahmen zur Integration von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen mit zumindest nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt in Arbeit und Ausbildung oder zur (Wieder-) Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel eines Abschlusses. Diese Maßnahmen können ergänzt werden durch Maßnahmen für Betriebe oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltungen sowie für sonstige Stellen, die mit Asylbewerber/innen und Flüchtlingen arbeiten mit dem Ziel der strukturellen Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit oder Ausbildung.

Zielgruppe sind Asylbewerber/innen, Geduldete und Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel und mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt (auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge). Flüchtlinge dürfen erst nach drei Monaten arbeiten; danach besteht weiterhin die Vorrangprüfung, auch wenn sie nur noch 15 Monate statt bisher vier Jahre greift. In Punkt 3.3. der Förderrichtlinie heißt es, dass vorbereitende Maßnahmen „bereits vor Ablauf der einschlägigen gesetzlichen Wartefrist“ durchgeführt werden können. Zielgruppe sind also Flüchtlinge vor Ablauf der dreimonatigen Sperrfrist und solche, die sich noch nicht länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten und daher lediglich einen nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

Hinweise: Die Einbindung weiterer Partner (neben den Arbeitsverwaltungen sowie Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung) wird empfohlen. Diese können sein: Träger der Flüchtlingshilfe, Migrationsberatungsstellen, Migrantenorganisationen, Bildungsanbieter etc. Die Projektzahl pro Bundesland ist abhängig von der Zahl der Flüchtlinge.

Zur regionalen Verteilung der Projekte im Rahmen des Programms heißt es in der Förderrichtlinie: „Es ist vorgesehen, dass mindestens ein Projektverbund je Bundesland gefördert wird. Bei der Bewilligung der Höhe der förderfähigen Ausgaben wird die Anzahl der Asylbewerber und Flüchtlinge im jeweiligen Bundesland berücksichtigt.“

Genaue Auflistung der geförderten Maßnahmen, Zielgruppen und Auswahlkriterien Präsentation der Informationsveranstaltung.

Weiterführende Informationen: http://www.esf.de/portal/generator/21724/integrationsrichtlinie.html

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