Europäische Jugendgarantie: Enttäuschungen garantiert?

Mit der EU-weiten  „Jugendgarantie“ muss jedem Jugendlichen binnen vier Monaten nach Verlassen des Bildungssystems oder Verlust der Arbeitsstelle eine Ausbildunsstelle, ein Praktikum oder eine Bildungsmaßnahme angeboten werden. Karl Brenke, wissenschaftlicher
Mitarbeiter im DIW Berlin, weist im Wochenbericht des DIW Berlin 30/2013 auf das Risiko hin, das ein solchen Versprechen nach sich zieht: Er hält eine tatsächliche Beschäftigungsgarante für Jugendliche für nicht einlösbar. Lediglich temporäre Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen könnten dagegen schnell Enttäuschungen und langfristig Politikverdrossenheit nach sich ziehen.

Zum Artikel: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.424983.de/13-30-3.pdf

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