Asyl- und Migrationsfonds (AMIF)

In der EU-Förderperiode von 2021-2027 wird der bereits aus der Förderperiode 2014-2020 bekannte Innenfonds „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (im Folgenden: AMIF)“ fortgeführt, inhaltlich ausgeweitet und finanziell deutlich gestärkt. Der AMIF soll zu einer effizienten Steuerung der Migrationsströme beitragen.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Konzeption und Weiterentwicklung nationaler Strategien in den Bereichen Asyl, legale Migration, Integration, Rückkehr/Rückführung und irreguläre Migration;
  • Aufbau von Verwaltungsstrukturen, -systemen und -instrumenten sowie Schulung von Mitarbeitern, u. a. der lokalen Behörden und anderer relevanter Akteure;
  • Entwicklung, Überwachung und Evaluierung von Strategien und Verfahren, u. a. in Bezug auf die Erhebung und den Austausch von Informationen und Daten, die Entwicklung und Anwendung gemeinsamer statistischer Instrumente, Methoden und Indikatoren zur Messung der Fortschritte und zur Bewertung politischer Entwicklungen;
  • Austausch von Informationen, bewährten Verfahren und Strategien, wechselseitiges Lernen, Studien und Forschungsarbeiten, Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen und Aktionen sowie Einrichtung von transnationalen Kooperationsnetzen;
  • Hilfs- und Unterstützungsleistungen, die dem Status und den Bedürfnissen der jeweiligen Person – insbesondere der gefährdeten Gruppen – Rechnung tragen;
  • Sensibilisierung der Beteiligten und der Öffentlichkeit für die Strategien in den Bereichen Asyl, Integration, legale Migration und Rückkehr/Rückführung

Für die Umsetzung des AMIF in Deutschland ist auch der Förderperiode 2021-2027 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortlich, welches dazu eine AMIF-Verwaltungsbehörde eingerichtet hat. Neu ist die regional gegliederte Beratungs- und Betreuungsstruktur vor Ort.

Quelle, Infos und Förderaufruf: https://www.eu-migrationsfonds.de/DE/Startseite/startseite_node.html

 

 

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