AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung gilt für alle Träger arbeitsmarktlicher Dienstleistungen, die Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III selbst durchführen oder durchführen lassen. Nach der AZAV werden nur Träger zugelassen, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.

http://www.azwv.de

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