Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und Förderung für Flüchtlinge

Bleibeberechtigte und Flüchtlinge können - abhängig vom Aufenthaltsstatus - Kunden der Arbeitsagenturen oder der Jobcenter/Träger der Grundsicherung sein.
Der Leitfaden richtet sich an die Eingangszonen, Vermittlungsfachkräfte und Fallmanager/-innen dieser Institutionen und vermittelt Übersichten zu den wichtigsten Aufenthaltstiteln sowie den Zuständigkeiten bei Beratung und Vermittlung.

Auf http://www.esf.de sind Leitfäden für die verschiedenen Bundesländer bereitgestellt. Hier geht's zum Leitfaden für Berlin (Stand der Aktualisierung: 25.11.2014).

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