Geförderte berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen nimmt trotz positiver Wirkung ab

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung, des Strukturwandels und der demografischen Entwicklung wird berufliche Weiterbildung für Beschäftigte immer wichtiger. Für Arbeitslose gilt dies nicht minder. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen soll dazu beitragen, dass diese durch die Anpassung ihrer Qualifikationen, insbesondere durch einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wieder eine Beschäftigung aufnehmen können und diese möglichst längerfristig behalten. Gleichzeitig soll das Risiko einer späteren, erneuten Arbeitslosigkeit verringert und Fachkräfteengpässen entgegengewirkt werden. Hierfür spielen abschlussorientierte Weiterbildungen eine besonders bedeutende Rolle.

Mit dem 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz (QCG) und dem ab Oktober 2020 geltenden Arbeit-von-morgen-Gesetz (AvmG) wurden die Fördermöglichkeiten stark ausgebaut. Die Förderung zielt nun vor allem auf Personen ab, die berufliche Tätigkeiten ausüben, welche durch Technologien ersetzt werden können, oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Die Bundesagentur für Arbeit fördert unter gewissen Voraussetzungen die Weiterbildung von Arbeitslosen. Ein Überblick über den Stand der einschlägigen Forschung zeigt: Berufliche Weiterbildung wirkt sich positiv auf die Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung der Teilnehmenden aus. Dennoch haben in den letzten Jahren immer weniger Arbeitslose an geförderter Weiterbildung teilgenommen.

Das IAB-Forschungsbericht 18/2022 hat Daten ausgewertet, Interview durchgeführt und gibt Aufschluss über Ursachen und mögliche Lösungen

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