Kooperationspartnerschaften dienen dem Austausch und die Unterstützung von Innovationen. Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben, z.B. Unternehmen, berufsbildende Schulen, Bildungseinrichtungen oder Kammern. Ziele der Kooperation sind der Aufbau und die Stärkung von Netzwerken, die Förderung transnationaler Arbeit, der Austausch von Ideen und Methoden, der transfer neuer Ideen und Produkte.
1. Antragsrunde 2023: Einreichungsfrist: 22. März 2023, 12:00 Uhr (Brüsseler Zeit).(für Projekte, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2023 beginnen)
Quelle und weitere Infos: https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/partnerschaften-fuer-eine-zusammenarbeit/kooperationspartnerschaften