Transnationale Projekte gegen Gewalt an Frauen, Jugendlichen und Kindern im Zusammenhang mit schädlichen Praktiken

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ (2014–2020) mit Frist am 3. Juni 2015 (12.00).

Ziel ist die Ko-Finanzierung transnationaler Projekte zur Verhinderung und Bekämpfung von und Information über Gewalt gegen Frauen, junge Menschen und Kinder in Bezug auf schädliche Praktiken.

Der Fokus liegt auf der Bekämpfung und Verhinderung von Gewalt im Rahmen schädlicher Praktiken wie weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, sexuelle Ausbeutung und sogenannte „Ehrenverbrechen“ gegen Frauen, junge Menschen und Kinder.

Mit diesem Aufruf sollen daher Tätigkeiten gefördert werden, die einen europäischen Mehrwert aufweisen, und die:

  1. einen integrierten Ansatz fördern, u.a. die Entwicklung und Verbreitung multi-sektoraler Leitfäden und Protokolle für Akteure der Kinderschutzsysteme und andere Beteiligte (z.B. im Gesundheitssektor, der Strafverfolgung, Bildung und Kinderbetreuung, Justiz, Dienste zur Unterstützung von Opfern) in Kontakt mit Opfern oder potentiellen Opfern schädlicher Praktiken.
  2. dazu beitragen, in den entsprechenden Gemeinschaften inbs. durch Dialog, gegenseitiges Lernen und den Austausch guter Praktiken Bewusstsein zu schaffen und Einstellungen zu ändern.

Projekte im Rahmen der ersten Priorität müssen in Absprache mit den begünstigten Gruppen entwickelt werden und Projekte im Rahmen der zweiten Priorität die direkte Beteiligung der entsprechenden Gemeinschaften vorsehen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Beteiligung von Männern, einflussreichen Vertretern/Anführern der Gemeinschaften, religiösen Führern und Opfern der jeweiligen praktizierenden Gemeinschaften. Es wird empfohlen, Verbindungen mit den Ursprungsländern herzustellen, insbesondere, um auf Initiativen aufzubauen und sozialen Wandel in den jeweiligen Ländern herbeizuführen. Ebenso wird empfohlen, Organisationen dieser Länder in die Partnerschaften aufzunehmen.

Die Projekte sollten je nach Gruppe der Begünstigten einen auf Kinder ausgerichteten und/oder gender-sensitiven Ansatz haben. Projekte sollten einrichtungsübergreifend durchgeführt werden und ggfalls Regierungsbehörden der teilnehmenden Länder mit einbeziehen.

Die genauen Teilnahmebedingungen sind dem Aufruf der GD-Justiz zu entnehmen.

Weitere Informationen zum Aufruf und dem Programm Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft auf Deutsch gibt es auf https://www.eufis.eu (nach kostenloser Registrierung).

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