KI-Anwendungen sollen von den Sozialpartnern gemeinsam entwickelt werden.
Die am 11. Oktober 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichte ergänzte Förderrichtlinie legt einen Schwerpunkt auf die Erprobung menschenzentrierter KI-Anwendungen in der betrieblichen Praxis. So will das BMAS eine gemeinwohlorientierte und verantwortungsvolle Entwicklung und Anwendung von KI in der Arbeitswelt sicherstellen, da nur dann gewährleistet werden kann, dass sich wirtschaftliche und soziale Innovationen miteinander verbinden lassen. Denn: Neue Technologien und Arbeitsweisen sind kein Selbstzweck, sondern sollen das Leben der Menschen verbessern. Das gilt auch für den Einsatz von KI. Das Ziel der erweiterten Förderrichtlinie ist es, Lösungen zu finden, die Unternehmen und ihre Beschäftigten effizienter arbeiten lassen und gleichzeitig soziale Innovationen mit sich bringen. Die innovativen KI-Anwendungen sollen dabei im Einvernehmen mit den Sozial- und Betriebspartnern entwickelt werden.
Quelle: https://experimentierraeume.de/index.php?id=1159
Bewerbungsfrist bis zum 22. November 2019:
Weitere Informationen und Hinweise zum Bewerbungsverfahren, zu den Förderbedingungen sowie zum Leistungsumfang hier: Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub mbH)