6. Aufruf zur Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“

Der aktuelle 6. Aufruf zur Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ fokussiert auf den Transfer guter Ansätze, die in den letzten Jahren von Projekten der Richtlinie entwickelt wurden. Das sechste Interessenbekundungsverfahren läuft vom 19.08.2019 bis 27.09.2019.


"Thematischer Schwerpunkt des 6. Aufrufs ist der Transfer von Erkenntnissen und guten Ansätzen, die im Rahmen von Projekten der Richtlinie entwickelt wurden. Ziel ist es, die Ergebnisse des Programms zugänglich zu machen und somit zu einer nachhaltigen Verankerung in Betrieben und sozialpartnerschaftlichen Strukturen beizutragen.

Eingereicht werden können Transferansätze in allen fünf Handlungsfeldern:

  • Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen
  • Aufbau von vernetzten Weiterbildungsstrukturen in KMU
  • Initiierung von Branchendialogen
  • Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteure im Hinblick auf Chancengleichheit
  • Entwicklung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle und Karrierewegplanungen

Dabei sind stets Ansätze aus mehreren Förderprojekten der Richtlinie mit einzubeziehen und folgende vier Arbeitsschritte zu beachten:

1. Auswertung der Ansätze auf einer oder mehrerer der folgenden Ebenen:

  • Auswertung ähnlicher thematischer Ansätze in einem Handlungsfeld (z.B. Arbeitszeit)
  • Auswertung der Ansätze in einer Branche
  • Auswertung der Ansätze in einer Region

2. Aufbereitung der Ansätze bzw. Erarbeitung von übertragbaren Modulen und Produkten

3. Transfer der Ansätze/Produkte. Dabei sind grundsätzlich 2 Transferwege zu berücksichtigen:

  • Transfer in sozialpartnerschaftliche und intermediäre Strukturen
  • Transfer in KMU und Betriebe (in weitere Branchen oder Regionen)

4. Dokumentation für Zusammenfassung der Regiestelle

Ziel der Transferprojekte in den Handlungsfeldern 1,2,4 und 5 ist, die Ansätze direkt für Unternehmen nutzbar zu machen, transferfähige Produkte (Leitfäden, Curricula, Webinare etc.) zu erstellen, gleichzeitig aber auch einen systematischen Transfer der Ansätze in intermediäre und sozialpartnerschaftliche Strukturen zu organisieren. Im Handlungsfeld 3 – „Branchendialoge“ steht der Transfer von im Rahmen der Richtlinie erprobten Ansätzen (z.B. innerhalb einer Branche, eines thematischen Schwerpunkts) in sozialpartnerschaftliche und intermediäre Strukturen im Fokus, gleichzeitig kann der Transfer in Betriebe begleitend verfolgt werden. Es wird ein besonderer Wert auf die Einbindung der Partner in alle Projektschritte (Auswertung, Aufbereitung/Produkterstellung, Transfer, Dokumentation) gelegt.

Auf die Möglichkeit der Bildung von Projektkonsortien (regional, themen- oder branchenspezifisch) zum Zwecke der Zusammenführung transferfähiger Ansätze sei dabei ebenfalls ausdrücklich hingewiesen.

Der Aufruf steht unter Vorbehalt der abschließenden Zurverfügungstellung der Mittel durch die Europäische Kommission.

Interessenbekundungen können im Zeitraum ab 19. August bis zum 30. September 2019 online beim Bundesverwaltungsamt auf www.zuwes.de eingereicht werden. Frühester Projektstart ist der 01. April 2020. Letztmögliches Projektende ist der 30. Juni 2022."


Quelle und weitere Informationen: https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/2019/2019_07_25_aufruf_fs.html


Zur Übersicht: Die aktuellen Projekte der ESF-Sozialpartnerrichtlinie - mit Durchführungsort Berlin

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