5. Aufruf zur Interessenbekundung des ESF-Programms "rückenwind – Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft" (rückenwind+)

Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ideen zur integrierten und nachhaltigen Personal- und Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft erproben und damit einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in sozialen Arbeitsfeldern liefern.

Bewerben können sich freigemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie sonstige gemeinnützige Träger, die in der Sozialwirtschaft aktiv sind.

Das Interessenbekundungsverfahren läuft vom 16. Juli bis zum 21. September 2018.

Quelle und weitere Informationen hier: http://www.bagfw-esf.de/ankuendigung-5-aufruf


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