Neuer Fonds für benachteiligte EU-ZuwandererInnen und Wohnungslose (EHAP/FEAD)

---Aktualisierung (15.07.15): Die gemeinsame Förderrichtlinie des BMAS und BMFSFJ wurde am 13. Juli veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren ist damit gestartet (Bewerbung bis 14. August 2015)! Alle Infos auf http://www.bmas.de---

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) unterstützt benachteiligte Zugewanderte aus EU-Ländern und deren Kinder sowie Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, die keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems haben. Ziel ist es, durch niedrigschwellige Angebote eine Brücke zu den regulären Unterstützungsstrukturen zu schlagen. Die Projektförderung startet ab Oktober 2015 mit einem Budget von rd. 92,8 Millionen Euro.

 

---Aktualisierung (15.07.15): Die gemeinsame Förderrichtlinie des BMAS und BMFSFJ wurde am 13. Juli veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren ist damit gestartet (Bewerbung bis 14. August 2015)! Alle Infos auf http://www.bmas.de---

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) unterstützt benachteiligte Zugewanderte aus EU-Ländern und deren Kinder sowie Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, die keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems haben. Ziel ist es, durch niedrigschwellige Angebote eine Brücke zu den regulären Unterstützungsstrukturen zu schlagen. Die Projektförderung startet ab Oktober 2015 mit einem Budget von rd. 92,8 Millionen Euro.

 

Ausgangslage

Von Armut betroffene Zugewanderte aus dem europäischen Ausland nehmen HIlfsangebote häufig aufgrund von Sprach- und Qualifikationsdefiziten, Unkenntnis oder mangelndem Vertrauen nicht in Anspruch. Durch die Notlage der Eltern können auch die Kinder der ZuwandererInnen nicht von Angeboten frühkindlicher Bildung profitieren, was die nachhaltige Integration in Bildung gefährdet. Zwar sind die meisten ZuwandererInnen aus dem EU-Ausland gut ausgebildet und finden schnell Arbeit, doch gibt es auch einen Teil der Zugewanderten, der nicht erwerbstätig ist, und in Armut und sozialer Ausgrenzung lebt. Diese Zugewanderten haben auch keinen Zugang zu Unterstützungsangeboten für Personen aus Drittstaaten wie das Asylbewerberleistungsgesetz oder den Asyl-,Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und werden von den amtlichen Arbeitsmarkt- und Sozialleistungsstatistiken nicht erfasst.

Der EHAP soll diese Lücke schließen und damit betroffenen Kommunen helfen, den Herausforderungen, die eine vermehrte EU-Zuwanderung mit sich bringt, besser zu begegnen.

In den Armuts- und Reichtumsberichten der Bundesregierung wurden Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen als weitere Gruppe identifiziert, die von regulären Hilfsangeboten nur unzureichend erreicht werden. Die Instrumente der Wohnungslosenhilfe auf Basis des SGB XII sind für sie oft zu hochschwellig, da sie in der Regel weitere Belastungen wie Überschuldung, Langzeitarbeitslosigkeit, psychische und/oder Suchtkrankheiten aufweisen. Mangelndes Vertrauen hindert sie daran, vorhandene Einrichtungen aufzusuchen. Daraus ergibt sich ein Bedarf an niedrigschwelligen Angeboten wie sie durch den EHAP gefördert werden sollen.

Ziele und Zielgruppen

Der EHAP fördert den sozialen Zusammenhalt durch die soziale Inklusion von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen und trägt damit zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als ein Kernziel der Strategie Europa 2020 bei. Im Einzelnen soll dies erreicht werden durch:

  • Verbesserung des Zugangs von besonders benachteiligten EU-Zugewanderten zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems
  • Verbesserung des Zugangs von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Inklusion
  • Verbesserung des Zugangs wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems

Geförderte Maßnahmen

Gefördert werden niedrigschwellige Einrichtungen und aufsuchende Hilfen zur Heranführung der Zielgrupppe an bestehende Hilfsstrukturen. Wie die Angebote jedoch konkret aussehen sollen, entscheiden die Antragssteller. Mit diesem Bottom-Up-Ansatz soll gewährleistet werden, dass Raum für innovative Lösungen bleibt.

Beispiele für Angebote für Zugewanderte sind niedrigschwellige Willkommenskurse (ohne Anmeldung, kostenlos, Sprachvermittlung zum Zurechtfinden im Alltag, Nutzung des ÖPNV etc.) oder Dolmetscherdienste und Beratung über Hilfsangebote, Vermittlung in das reguläre Hilfesystem und Begleitung zu Einrichtungen oder auch Aktivitäten zur Ausbildung von Integrationslotsen/innen, Unterstützung der Eltern bei der Erziehungsarbeit. Spezielle Angebote sollen auch für EU-Zugewanderte in Wohnungsnot geschaffen werden. Zur Vermittlung in Angebote der frühkindlichen Bildung sollen Personen insbesondere aus den Kulturkreisen der Zugewanderten als BeraterInnen und VermittlerInnen eingesetzt werden. Andere mögliche Maßnahmen umfassen z.B. Elterncafés, Näh-Treffs, Eltern-Kind-Gruppen oder spezifische niedrigschwellige Kinderbetreuungsangebote außerhalb der Regelkitas.

Angebote für Wohnungslose sollen deren multiple Probleme berücksichtigen, die allein durch die Beschaffung von Wohnraum nicht zu lösen sind. Dies kann durch Anlaufstellen wie Tagesstätten, Wärmestuben oder aufsuchende Arbeit erfolgen. Gefördert werden können bspw. die Beratung durch mehrsprachiges Personal mit und ohne Migrationshintergrund in multiprofessionalen Teams, pädagogische und psychologische Begleitung, Aktivitäten zur Verbesserung der sozialen Inklusion in Bereichen Bildung, Beschäftigungsfähigkeit, die Einübung wirtschaftlicher Haushaltsführung etc.

Bei allen Maßnahmen wird großer Wert auf die Vernetzungsarbeit vor Ort gelegt.

Ziel ist die Heranführung an bestehende Angebote, nicht die Förderung materieller Leistungen. Die Entstehung von Parallelstrukturen soll unbedingt vermieden werden. Falls die erforderliche Hilfsstruktur jedoch fehlt (z.B. Sprachkurse), ist auch eine solche Förderung möglich.

Komplementarität mit dem ESF

Durch den EHAP geförderte Angebote richten sich an Personen, die von Programmen des ESF nicht erreicht werden können. Allerdings sollen Synergieeffekte angestrebt werden und Angebote des ESF durch vorbereitende Maßnahmen für die Zielgruppe erschlossen werden. Die Vermeidung einer Doppelfinanzierung wird durch den EHAP-Begleitausschuss sichergestellt.

Budget

Mit einem finanziellen Volumen von insgesamt rd. 92,8 Millionen Euro werden ab September/Oktober 2015 Projekte in ganz Deutschland gefördert. Die Förderquote von 85 Prozent seitens der EU stockt der Bund um weitere 10 Prozent auf, so dass der Eigenmittelanteil möglicher Projektträger bei fünf Prozent liegt. Es gibt zwei Förderrunden, wobei in der ersten Förderrunde, die 2015 beginnt, etwa 50 % der Mittel ausgegeben werden (vlg. Info IV der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.)

Aufrufe/Förderbedingungen

Es folgen die Verabschiedung der Förderrichtlinie und Projektaufrufe, um auf die Fördermöglichkeiten im Rahmen des EHAP aufmerksam zu machen. Wie beim ESF auch, ist die Zusammenarbeit in Projektverbünden Voraussetzung für die Förderung. Gefördert werden Projekte mit einem Volumen von 250 000 bis 1 Million Euro für den Zeitraum von drei Jahren.

Wie beim ESF auch, müssen die Projekte in Kooperationsverbünden durchgeführt werden. Antragsteller können Kommunen oder freie Träger sein, die jeweils andere Seite muss jedoch durch eine Kooperationsvereinbarung ins Boot geholt werden. Außerdem sollen alle weiteren Netzwerkpartner einbezogen werden. Mehr zu den Förderbedingungen siehe Informationen des BMAS bzw. auch  Info IV der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.

Quellen/Weiterführende Informationen

 

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