Rückenwind: Zweiter Aufruf startet am 2.11.15

Im ESF-Programm Rückenwind können gemeinnützige Träger Förderung für Maßnahmen der integrierten Personal- und Organisationsentwicklung erlangen, die entweder der Personalentwicklung zur Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit oder der Organisationsentwicklung zur Verbesserung der Demografiefestigkeit sozialwirtschaftlicher Unternehmen gewidmet sind.

Der zweite Aufruf für das zweistufige Bewerbungsverfahrens startet am Montag, den 2.11.2015 und endet am 27.11.15.

Alle Informationen zum Programm und den Förderbedingungen erhalten Sie auf http://www.bagfw-esf.de/rueckenwind-2015-2020/

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