Interessenbekundungsverfahren für BIWAQ IV - Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“

Für das ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ" können Kommunen ihre Projektvorschläge für die Förderrunde 2019 bis 2022 bis 14. Dezember 2017 einreichen.

" Wie suche ich im Internet nach Arbeit, wie sieht eine gute Online-Bewerbung aus, worauf muss ich bei der Angabe meiner Daten achten? All das sind Themen, bei denen BIWAQ die Bewohnerinnen und Bewohner von Quartieren des Städtebauförderungsprogrammes "Soziale Stadt" unterstützen will. Auch der Gang zum Bürgeramt, die Suche nach einem Kitaplatz, die Stromabrechnung oder die Beteiligung an Entscheidungen – vieles funktioniert heute online und wird dadurch einfacher. BIWAQ-Projekte können zum Beispiel mit Bildungsmaßnahmen und Nachbarschaftsprojekten helfen, dass dabei niemand abgehängt wird.
Durch den offenen Förderansatz bei BIWAQ entscheiden die Kommunen als Antragssteller selbst, welche Maßnahmen in den betroffenen Quartieren bedarfsgerecht sind. So können auch "klassische" Maßnahmen wie die Unterstützung bei der Wohnumfeldverbesserung, zum Beispiel die Anlage eines Nachbarschaftsgartens, umgesetzt werden."

Quelle: BMUB-Bildungsnewsletter 09/2017 | BIWAQ – jetzt auch Projekte für die digitale Inklusion gesucht

weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren für BIWAQ IV: http://www.biwaq.de/BIWAQ/DE/Programm/ESF2014_2020/BIWAQIV/node.html


zum Archiv Berliner-BIWAQ-Projekte auf BERLIN-TRANSFER: http://www.berlin-transfer.net/de/projekt-panoramen/archiv-esf-projekte/berliner-biwaq-projekte

BIWAQ-Projekte (2008-2012)/ (2011-2014)


zum Download der BIWAQ-Projekte der Förderrunde 2015-2018 auf http://www.biwaq.de/BIWAQ/DE/Service/Materialien/node.html

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